Bei welchen Fällen greift die Rechtschutzversicherung nicht?
Scheidungen, Bußgelder, Streitigkeiten in der Ehe oder wegen dem Erbe zählen bedingungsgemäß nicht mit zur Rechtschutzversicherung.
Ebenso sind vorsätzliche Rechtsverstöße, Rechtsstreitigkeiten welche schon vor Vertragsabschluss liefen und alle Streitfälle welche mit einem Hausneu- oder Erweiterungsbau zu tun haben nicht mit versichert.