Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Tag des Versicherungsbeginns, wenn der erste Beitrag bezahlt und von der Versicherungsgesellschaft die Police ausgestellt wurde.
In einigen Bereichen gilt bis zum vollen Versicherungsschutz jedoch eine Wartezeit. Alle in dieser Wartezeit eingeleitete Versicherungsfälle werden nicht mit versichert.
Bei Schadensersatzforderungen, im Verkehrsrechtsschutz sowie im Straf-, und Ordungswidrigkeitenrechtsschutz gibt es keine Wartezeit.