Vermögensschäden sind Schäden, die weder ein Sachschaden noch ein Personenschaden sind.
Als Vermögensschaden gelten unter anderem Gewinnverluste, oder
Umsatzeinbußen.
Zum Beispiel ist es ein Vermögensschaden, wenn der Wagen von Person A mitten auf den Bahnschienen liegen bleibt und Person B, die in der Bahn sitzt nicht rechtzeitig zur Arbeit kommt und Person A wegen dem Verdienstausfall verklagt.