Was versteht man unter Gefälligkeitsschäden und sind diese mitversichert?
Es liegt ein Gefälligkeitsschaden vor, wenn ein Schaden entsteht während man einer anderen Person, unentgeltlich, hilft.
Wenn Sie z.B. einem Freund helfen einen Schrank umzuräumen, Sie aber stolpern und den Schrank fallen lassen, kann Ihr Freund Sie gesetzlich nicht wegen Schadensersatz belangen,da Sie ihm einen Gefallen tun wollten und dafür kein Geld erwarteten.
In der Regel lehnen die Versicherungen diesen Schaden ab, allerdings können Sie bei einigen Versicherern gegen Zuschlag den Gefälligkeitsschaden mit einbeziehen.