Nach den Allgemeinen Bedingungen in der Haftpflichtversicherung sind Schäden die an gemieteten Wohnräumen und an gemieteten Gegenständen nicht versicherbar.
Ausnahme hierbei sind beschädigte Dinge die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie z.B. Fenster,
Heizungen oder Türen. Hierbei gilt eine versicherte Haftungserweiterung.
Nicht versichert sind hingegen Dinge die durch Verschleiß Schaden erlitten haben oder welche frei bewegliche gemietete Sachen sind.