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Mr-Money Versicherungslexikon

Privathaftpflichtversicherung


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Wann greift eine Privathaftpflichtversicherung und welche Schäden werden gedeckt?

Laut § 823 BGB, haftet jeder Mensch, ob Kind oder Erwachsener, mit seinem gesamten Vermögen, wenn er Schuld hat an den Schäden anderer.
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt den finanziellen Schaden den Sie anderen Personen zufügen (bei Familientarife die ganze Familie).
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt dabei folgende Aufgaben:

  1. Als erstes wird überprüft ob die geforderten Ansprüche berechtigt sind.
  2. Sollte dies der Fall sein, muss der entsprechende Schaden ersetzt werden.
  3. Ist dies jedoch nicht der Fall, so werden die Ansprüche zurück gewiesen oder reduziert.
Daher ist die Privathaftpflichtversicherung auch eine passive Rechtsschutzversicherung, denn Sie leistet nicht nur für Personenschäden, sondern auch für Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine nach dem Vertrag, versicherte Person den Schaden verursacht hat.


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