Können Kinder für den von ihnen angerichteten Schaden haftbar gemacht werden?
Nach dem BGB haften auch Kinder für die Schäden die sie anrichten mit ihrem gesamten Vermögen.
Vor Gericht jedoch gelten Kinder, deren Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, bis zum vollendeten 7. Lebensjahr als nicht verantwortlich (§ 828 BGB).
Für Kinder die am Straßenverkehr teilnehmen gilt die Haftungsfreiheit bis zum 10. Lebensjahr.
Doch oft genug passiert es, dass man sich kurz umdreht und schon haben die lieben Kindern etwas angestellt.
Daher sollten vor allem junge Eltern eine Privathaftpflichtversicherung
abschließen um mögliche Schäden ihre Kinder mit abzudecken.