Zur Suche springenZur Haupt-Navigation springenZur Unternavigation springenZum Textanfang springen

Mr-Money Versicherungslexikon

Privathaftpflichtversicherung


zurück

Können Kinder für den von ihnen angerichteten Schaden haftbar gemacht werden?

Nach dem BGB haften auch Kinder für die Schäden die sie anrichten mit ihrem gesamten Vermögen.
Vor Gericht jedoch gelten Kinder, deren Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, bis zum vollendeten 7. Lebensjahr als nicht verantwortlich (§ 828 BGB).
Für Kinder die am Straßenverkehr teilnehmen gilt die Haftungsfreiheit bis zum 10. Lebensjahr.
Doch oft genug passiert es, dass man sich kurz umdreht und schon haben die lieben Kindern etwas angestellt.
Daher sollten vor allem junge Eltern eine Privathaftpflichtversicherung abschließen um mögliche Schäden ihre Kinder mit abzudecken.


  • Sind Kinder mitversichert?
  • Wann greift eine Privathaftpflichtversicherung und welche Schäden werden gedeckt?
  • Wird in der Privathaftpflichtversicherung eine Wartezeit veranschlagt?
  • Ist in der Privathaftpflichtversicherung die Nutzung von Wasserfahrzeugen mitversichert?
  • Ist mein Partner auch über meine Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
  • Wozu brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung?
  • Was versteht man unter Vermögensschäden?
  • Lohnt es sich eine hohe Deckungssumme zu haben?
  • Was passiert wenn der Schlüssel verloren geht?
  • Ist die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland gültig?
  • Was sind Mietsachschäden?
  • Gilt eine Privathaftpflichtversicherung für Wohnungseigentümer als ausreichend?
  • Was versteht man unter Gefälligkeitsschäden und sind diese mitversichert?
  • Können Kinder für den von ihnen angerichteten Schaden haftbar gemacht werden?
  • Was versteht man unter einer Forderungsausfalldeckung?
  • Kann man gemietete oder geborgte Sachen mitversichern?
  • Wie kündige ich meinen bestehenden Vertrag?
  • Was muss man in einem Schadensfall beachten?