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Mr-Money Versicherungslexikon

Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung


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Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Jeder Vermieter von Häusern, jeglicher Art, jede Eigentümergemeinschaft und jeder Eigentümer eines unbebauten Grundstückes sollte sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.
Ausgenommen sind alle Eigentümer die selbst in dem Haus wohnen, da hier für die Privathaftpflichtversicherung zuständig ist.
Laut § 836 BGB Ist jeder Besitzer für den auf seinem Grundstück, oder den durch sein Haus verursachten Schaden haftbar.
Dies gilt jedoch nur, wenn der Schaden durch eine fehlerhafte Einrichtung oder durch mangelnde Unterhaltung, entstanden ist.


  • Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
  • Wozu braucht man eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
  • Welche Pflichten muss ein Hauseigentümer erfüllen?
  • Kann ich auch ohne Selbstbeteiligung einen Rahmenvertrag vereinbaren?
  • Was wird alles abgesichert?
  • Benötige ich auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, wenn ich nur ein unbebautes Grundstück besitze?
  • Werden auch zusätzliche Sonderdeckungen angeboten, wenn ja welche?
  • Was leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sonst noch für mich?
  • Was gilt als angemessene Deckungssumme?
  • Ab wann kann man sich von einem Rahmenvertrag abmelden?
  • Welche Möglichkeiten gibt es den Vertrag einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu kündigen?