Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Jeder Vermieter von Häusern, jeglicher Art, jede Eigentümergemeinschaft und jeder Eigentümer
eines unbebauten Grundstückes sollte sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.
Ausgenommen sind alle Eigentümer die selbst in dem Haus wohnen, da hier für die Privathaftpflichtversicherung zuständig ist.
Laut § 836 BGB Ist jeder Besitzer für den auf seinem Grundstück, oder den durch sein Haus verursachten Schaden haftbar.
Dies gilt jedoch nur, wenn der Schaden durch eine fehlerhafte Einrichtung oder durch mangelnde Unterhaltung, entstanden ist.