Welche Möglichkeiten gibt es den Vertrag einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu kündigen?
Man kann den momentanen Vertrag entweder ordentlich Kündigen, indem man spätestens
drei Monate vor Vertragsende kündigt, oder durch eine außerordentliche Kündigung.
Eine außerordentliche Kündigung tritt ein, wenn die Prämien erhöht werden, aber die Leistungen der Versicherung gleich bleiben.
Es gilt auch als eine außerordentliche Kündigung, wenn ein aufgetretener Schadensfall beglichen oder abgelehnt worden ist und man den Vertrag nach Beendigung der Versicherungsperiode kündigt.