Benötige ich auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, wenn ich nur ein unbebautes Grundstück besitze?
Sowohl Besitzer von bebauten als auch von unbebauten Grundstücken wird empfohlen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Hier von ausgeschlossen sind jedoch Besitzer eines Rahmenvertrages.
Damit sind Besitzer von maximal drei unbebauten Grundstücken, welche zusammen die Gesamtgröße von 2.000 m² nicht übersteigen, bereits abgesichert.
Es besteht aber für alle Grundstücke kein Versicherungsschutz, wenn man mehr als drei Grundstücke besitzt oder diese die Gesamtgröße von 2.000 m² übersteigen.