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Mr-Money Versicherungslexikon

Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung


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Benötige ich auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, wenn ich nur ein unbebautes Grundstück besitze?

Sowohl Besitzer von bebauten als auch von unbebauten Grundstücken wird empfohlen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Hier von ausgeschlossen sind jedoch Besitzer eines Rahmenvertrages.
Damit sind Besitzer von maximal drei unbebauten Grundstücken, welche zusammen die Gesamtgröße von 2.000 m² nicht übersteigen, bereits abgesichert.
Es besteht aber für alle Grundstücke kein Versicherungsschutz, wenn man mehr als drei Grundstücke besitzt oder diese die Gesamtgröße von 2.000 m² übersteigen.


  • Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
  • Wozu braucht man eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
  • Welche Pflichten muss ein Hauseigentümer erfüllen?
  • Kann ich auch ohne Selbstbeteiligung einen Rahmenvertrag vereinbaren?
  • Was wird alles abgesichert?
  • Benötige ich auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, wenn ich nur ein unbebautes Grundstück besitze?
  • Werden auch zusätzliche Sonderdeckungen angeboten, wenn ja welche?
  • Was leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sonst noch für mich?
  • Was gilt als angemessene Deckungssumme?
  • Ab wann kann man sich von einem Rahmenvertrag abmelden?
  • Welche Möglichkeiten gibt es den Vertrag einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu kündigen?