Wer sollte sich eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung zulegen?
Jeder Hauseigentümer, Vermieter oder Hausmieter, der einen Öltank besitzt,
sollte eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen.
Schon ein Tropen Öl kann bis zu 600 Liter Trinkwasser verunreinigen.
Es ist egal ob man den durch den Tank verursachten Schaden selbst verschuldet hat oder nicht.
Laut § 22 und § 22a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG),
haftet der Inhaber bzw. der Besitzer des Tanks für den entstandenen Schaden in voller Höhe.