Sollte ein Schadensfall eintreten, so sind Sie verpflichtet alles zu unternehmen um den Schaden ab zuwenden oder zu mindern.
Innerhalb einer Woche ist der Schadensfall der Versicherung ausführlich und wahrheitsgemäß zu melden.
Sie sind nicht berechtigt, ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung,
einen Schadensersatzanspruch anzuerkennen oder Schadensersatzzahlung zu leisten.
Sollten Mahnungen oder Verfügungen, auf Schadensersatz, von Verwaltungsbehörden eintreffen,
so können Sie, ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung, fristgerecht Widerspruch einlegen.