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Mr-Money Versicherungslexikon

Gewässerschadenshaftpflichtversicherung


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Wann werden keine Leistungen erbracht?

Alle Schäden die vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt worden sind so wie alle Schäden die man selbst erlittenen hat werden nicht von der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernommen.
Auch nicht übernommen werden Schäden die durch innere Unruhen, Kriege, Kriegsereignisse oder durch den Gebrauch von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen entstanden sind.


  • Wer sollte sich eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung zulegen?
  • Was sollte man beim Vertragsabschluss beachten?
  • Welche Leistungen erbringt eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung?
  • Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
  • Was sollte man in einem Schadensfall beachten?
  • Welche Möglichkeiten gibt es den Vertrag zu kündigen?
  • Wann werden keine Leistungen erbracht?