Sobald der erste Beitrag fristgerecht bezahlt wurde, beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt und gilt, bei regelmäßiger Beitragszahlung, bis Vertragsende.
Sollte der Vertrag spätestens drei Monate vor Vertragsende nicht gekündigt werden, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.