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Gesetzliche Krankenversicherung
zurückWie kann man seine gesetzliche Krankenversicherung kündigen?
Man kann seine gesetzliche Krankenversicherung entweder ordentlich kündigen oder durch eine Sonderkündigung.
Bei einer ordentlichen Kündigung muss erst die Mindestvertragslaufzeit, welche meist 18 Monate beträgt, abgelaufen sein, bevor man wechseln kann.
Man hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn die momentane Krankenkasse ihre Beiträge erhöht.
Hierbei muss man keine Mindestvertragslaufzeit beachten.
Da es keinen gesetzlichen Kündigungszeitpunkt gibt, muss man, egal ob bei einer gesetzlichen oder einer privaten, eine Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten einhalten.
binnen von 14 Tagen, muss die gekündigte Krankenkasse eine Bestätigung der Kündigung ausstellen und diese der neuen Krankenkasse vorlegen.
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