Was versteht man unter einer gesetzlichen Krankenversicherung und welche gibt es?
Eine Krankenkasse bezeichnet man auch als Körperschaften des öffentlichen Rechts und dienen als Träger für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), wodurch sie laut Gesetz zur Kostendeckung verpflichtet sind.
Zu den gesetzlichen Krankenkassen zählen:
Die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Ersatzkassen (DAK, Techniker, Barmer)
Innungskrankenkassen (IKK)
berufsbezogene Krankenkassen (Bundesknappschaft, Landwirtschaftliche Krankenkasse, See Krankenkasse)