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Mr-Money Versicherungslexikon

Gesetzliche Krankenversicherung


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Kann die neu gewählte Krankenkasse den Antrag auf Mitgliedschaft ablehnen?

Laut § 175 Abs. 1 Satz 2 SGB V, darf die eine Krankenkasse eine neue Mitgliedschaft nicht ablehnen.
Ausnahme hierbei bilden Krankenkassen, welche nur für einen bestimmten Berufskreis zuständig sind.
Dies können Betriebs- und Innungskrankenkassen ohne Öffnungsbeschluss sein.


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  • Wie berechnen sich die Beiträge bei den gesetzlichen Krankenversicherungen?
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