Kann die neu gewählte Krankenkasse den Antrag auf Mitgliedschaft ablehnen?
Laut § 175 Abs. 1 Satz 2 SGB V, darf die eine Krankenkasse eine neue Mitgliedschaft nicht ablehnen.
Ausnahme hierbei bilden Krankenkassen, welche nur für einen bestimmten Berufskreis zuständig sind.
Dies können Betriebs- und Innungskrankenkassen ohne Öffnungsbeschluss sein.