In welcher Höhe erhalte ich einen Arbeitgeberzuschuss?
Sowohl gesetzlich als auch privat Krankenversicherte erhalten von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag.
Dieser Zuschuss wird nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt sondern zusammen mit den Beiträgen des Arbeitnehmers an die Krankenkasse abgeführt.
So ein Arbeitgeberzuschuss umfasst, für den Arbeitnehmer und dessen Familie, den Krankenversicherungsschutz.
Damit man als Arbeitnehmer diesen Zuschuss erhält, muss man dem Arbeitgeber einen Nachweis
für einen gültigen Vertrag sowie für die mit zu Versichernden Personen vorlegen.
Alle Änderungen sind dem Arbeitgeber zu melden.
Pflichtversicherte erhalten einen Zuschuss von 50 % des eigenen Krankenversicherungsbeitrages.
Freiwillig Versicherte erhält bei der gleichen Krankenkasse die Hälfte des Beitrages, den ein Pflichtversicherter zu zahlen hat.
Allerdings kann der Arbeitgeber auch die Hälfte des Beitrages zahlen, welchen der freiwillig Versicherte zu zahlen hat.