Hat man in einer gesetzlichen Krankenversicherung in einem Krankheitsfall Anspruch auf eine Gehaltsfortzahlung?
Während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit erfolgt über den Arbeitgeber eine Lohn- und Gehaltsfortzahlung.
Ab der siebenten Woche übernimmt dann die gesetzlichen Krankenversicherung 90 % des Nettogehalts
bzw. 70 % des Arbeitsentgelts und kürzt ihn um die ausstehenden Sozialversicherungen.
Der Restbetrag wird dann innerhalb von drei Jahren für 78 Wochen ausgezahlt.
Sollte eine zusätzliche private Krankenversicherung zur Restbetragsdeckung abgeschlossen werden, so sind diese Beiträge als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung abzusetzen.