Besteht mein Versicherungsschutz, mit der gesetzlichen Krankenversicherung, auch im Ausland?
In allen Ländern, welche mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben und in allen Ländern der EU besteht Versicherungsschutz.
Dabei werden jedoch nur die Kosten erstattet, welche für die gleiche Versorgung in Deutschland entstanden wären.
Alle Kosten die für einen medizinischen notwendigen Rücktransport anfallen werden
jedoch nur bei den Ländern übernommen, welche ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben.
Daher wird empfohlen auch eine privaten Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.