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Mr-Money Versicherungslexikon

Gebäudeversicherung


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Was ist mit der Gebäudeversicherung nicht versicherbar?

Alle Schäden die mit Absicht oder grober Fahrlässigkeit entstanden, sind nicht versichert.
Fahrlässig entstandene Schäden sind, wenn Sie das Haus verlassen und vergessen die Fenster und Türen zu schließen und dann bei Ihnen eingebrochen wird, oder wenn Sie vergessen den Herd abzuschalten und dadurch ein Brand entsteht.
Schäden durch Kriege, innere Unruhen oder durch Kernenergie sind ebenso nicht mit versichert.
Elementarschäden, wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Erdrutsche, werden durch eine normale Gebäudeversicherung nicht mit versichert.
Diese können Sie jedoch mit einem Zusatz, in Form einer Elementarversicherung, bei vielen Gebäudeversicherern mit versichern.


  • Wozu dient die Gebäudeversicherung?
  • Vor was schützt die Wohngebäudeversicherung
  • Woher resultiert die Höhe des Beitrages?
  • Für was zahlt die Gebäudeversicherung im Schadensfall?
  • Welche zusätzlichen Versicherungen sind bei der Gebäudeversicherung sinnvoll?
  • Wie ermittelt man die richtige Versicherungssumme?
  • Geht, wenn ich ein Haus kaufe, die Versicherung des Verkäufers auf mich über?
  • Was versteht man unter den Begriffen, Unterversicherung und Unterversicherungsverzicht?
  • Was sollten Sie in einem Schadensfall beachten?
  • Was ist mit der Gebäudeversicherung nicht versicherbar?
  • Was passiert, wenn ich mein Haus verkaufe, mit dem Vertrag?