Je mehr Schäden Sie über Ihre Versicherung begleichen lassen,
umso mehr verschlechtert sich Ihre Rabattklasse.
Um dies zu vermeiden können Sie Schäden in einem Wert bis zu 500,- € selbst begleichen, wodurch Ihre Rabattklasse unangetastet bleibt.
Fällt der Schaden im nach hinein doch noch höher aus als am Anfang vermutet und ein Rabattverzicht würde günstiger ausfallen,
so kann dieser nachträglich durch die Versicherung beglichen werden.
Andersherum kann man auch alle Schäden von der Versicherung begleichen lassen und diese nachträglich, um den Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten, der Versicherung zu erstatten.
Ihr Schadensfreiheitsrabatt bleibt jedoch unangetastet, wenn Ihre Versicherung durch ein Teilungsabkommen mit anderen Versicherungen
eine Entschädigungsleistung zahlen muss.