Wie berechnet sich der Beitrag in der Teilkaskoversicherung und wie in der Vollkaskoversicherung?
Sowohl in der Teilkaskoversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung ist die Fahrzeug- Typklasse von maßgeblicher Bedeutung.
Die einzelnen Modelle werden dann je nach Schadenverlauf in 31 Typklassen eingeordnet.
Als weitere Berechnungsgrundlage gilt in welche Regionalklasse Ihr Wohnort fällt.
Hierbei wird unterteilt in welcher Region die höchsten und die meisten Schäden entstanden sind.
Bei der Vollkaskoversicherung zählt, wie bei der Haftpflichtversicherung, die Dauer in der man Schadenfrei geblieben ist.
Schäden die bereits von der Teilkaskoversicherung
abgedeckt werden, zählen hier jedoch nicht mit hinein.
Auch die Selbstbeteiligung hat Einfluss auf die Beitragshöhe.
Das heißt je höher Ihre Selbstbeteiligung ist, umso niedriger ist Ihr Versicherungsbeitrag.
Sollten sich Ihre Regionalklasse oder Ihre Typklasse ändern, so können Beitragsanpassungsklauseln beansprucht werden.
Sollte der Beitrag höher ausfallen, so haben Sie das Recht den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen.