Welche Kosten werden nicht von der Fahrzeugversicherung übernommen?
Sollte der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder durch fahrlässiges handeln, selbst herbeigeführt haben, so ist die Versicherung nicht verpflichtet diesen Schaden zu begleichen.
Solche Schäden können passieren, wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren ist oder wenn das Fahrzeug schon vor dem Unfall in keinem verkehrssicherem Zustand war.