Mr-Money Versicherungslexikon
Fahrzeugversicherung
zurückWelche Kosten über nimmt die Versicherung im Schadensfall?
Eine Versicherung unterscheidet bei einem Schaden immer zwischen einem Reparaturschaden oder einem Totalschaden.
Man spricht von einem
Totalschaden, wenn das Fahrzeug komplett ersetzt werden muss, da es gestohlen oder so stark zerstört wurde,
das es nicht mehr fahrtüchtig ist.
In diesem Fall wird das Fahrzeug dann durch einen für den Schadenstag gleichwertigen Kaufpreis ersetzt.
Sollte jedoch, für den Fall, dass das Fahrzeug gestohlen wird, ein prozentualer Anteil vereinbart worden sein, so wird dieser Wert ausgezahlt.
Wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart worden ist, so ist diese mit zu verrechnen.
Liegt nur ein
Reparaturschaden vor, so werden die Kosten des Fahrzeuges durch die Versicherung ersetzt.
Liegen die Kosten hier jedoch über dem von der Versicherung zu zahlendem Restwert des Fahrzeuges, so gilt das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden und wird dem entsprechend auch von der Versicherung als solcher behandelt.
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