Ab wann beginnt der Versicherungsschutz und ab wann endet der Versicherungsschutz?
In der Regel beginnt der Versicherungsschutz nach der Bezahlung des ersten Beitrages,
an dem im Vertrag vereinbarten Tag.
Wollen Sie jedoch schon vor der ersten Beitragszahlung einen Unfallschutz haben,
so brauchen Sie eine schriftliche Vereinbarung im Versicherungsvertrag.
Sollten Sie es versäumen innerhalb der nächsten 28 Tage den ersten Beitrag zu zahlen,
so wird der vorläufige Versicherungsschutz,
rückwirkend annulliert und alle angefallenen Unfallkosten müssen von Ihnen getragen werden.
Der Versicherungsvertrag kann zum einen durch eine ordentliche Kündigung erfolgen,
indem er während der Kündigungsfrist gekündigt wird.
Der Versicherungsvertrag kann aber auch durch eine außerordentliche Kündigung erfolgen, wo er z.B. durch den Verkauf des Fahrzeuges erlischt.
Er kann jedoch auch durch ein Wagniswegfall beendet werden, welcher ein Totalschaden des Fahrzeuges sein kann.