Alle Schäden die Infolge von Kriegen, Kernenergie,
Beschlagnahmen oder durch grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers herbeigeführt wurden, sind nicht mit versicherbar.
Auch nicht mit versichert sind Baumängel, Schäden infolge von Regelverstöße bei den Schutzmaßnahmen, bei Frost und Witterungsschäden
und bei dem Verlust von versicherten Sachen, wo vorher ein Diebstahl voraus ging.