Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zu JURCASH Stand: 04.06.2004
Achtung: JURCASH ist keine Versicherungsleistung aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag!
Was ist JURCASH?
Eine Serviceleistung der NRV für Versicherungsnehmer eines Gewerberechtsschutzversicherungsvertrages.
JURCASH bietet Selbstständigen und Gewerbetreibenden die Möglichkeit, unbezahlte, fällige und unstreitige Rechnungen in Deutschland durch ein seriöses Inkassounternehmen einzufordern – und das zu besonders günstigen Bedingungen.
Was sind die Pluspunkte von JURCASH?
geringes Kostenrisikoexklusive Hotline-Telefonnummer für Kunden von Montags bis Freitags 08.00 - 18.00 Uhr
Einrichtung und Übernahme des Inkassoauftrages innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Auftragsunterlagen
Leistungsstarke IT-Systeme für hochdifferenzierte Mahnschritte und präzises TimingTelefoninkasso - sofern Telefonnummer vorhanden bzw. ermittelt werden konnte
ausschließlichdurch geschulte, persönlich und fachlich qualifizierte Inkasso-Spezialisten für psychologische Gesprächsführung.
kaufmännisch ausgewogenes vorgerichtliches Mahnverfahren mit bis zu 3 Mahnschreiben
Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens ohne Einschaltung von Rechtsanwälten aufgrund erweiterter Inkassoerlaubnis (außer bei Widerspruch/Einspruch)
kaufmännisch ausgewogene Durchführung kostenträchtiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unterstrenger Kosten-Nutzen-Abwägung tägliche Zahlungseingangsverbuchung und Kontenpflege, periodische Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber
Einhaltung der strengen Standesregeln / Richtlinien des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen (BDIU)
Unter welchen Voraussetzungen ist JURCASH möglich?
JURCASH ist in Verbindung mit einem Gewerbe-Rechtsschutzversicherungsvertrag bei der NRV
möglich. Dazu gehören: Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige; Berufs-
Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen; Rechtsschutz für das Kfz-Gewerbe.
Darüber hinaus ist JURCASH auch für landwirtschaftliche Betriebe (Landwirtschafts- und Verkehrs-
Rechtsschutz) und Vereine (Rechtsschutz für Vereine) möglich.
Ab wann kann der Kunde JURCASH nutzen?
Der Kunde kann JURCASH nutzen, sobald der Antrag auf Rechtsschutz bei der NRV eingegangen,
angenommen und technisch verarbeitet ist und er das Begrüßungsschreiben von der Firma Debitor erhalten hat. Das heisst, der Beginn des Versicherungsvertrages kann auch in der Zukunft liegen (höchstens jedoch 1 Jahr nach Datum des Antrags).
Beispiel:
Antrag auf Rechtsschutzversicherung vom 1.6.2004 (Datum der Unterschrift des Kunden).
Dieser Antrag muss dann unverzüglich an die NRV geschickt werden.
Der Beginn der Rechtsschutzversicherung kann spätestens der 1.6.2005 sein.
Dieser Antrag wird kurzfristig bei der NRV verarbeitet.
Wenige Tage später erhält der Kunde das Begrüßungsschreiben von Debitor und kann JURCASH
nutzen.
Für welche Gewerbe steht JURCASH zur Verfügung?
Für alle Gewerbearten mit Ausnahme der Gewerbe, für die eine Rechtsschutzversicherung gemäss §§ 24
oder 28 NRV 2001 PLUS nicht möglich ist.
!! Allerdings ist JURCASH für Rechtsanwälte und Steuerberater soweit Forderungen gegenüber
Mandaten betroffen sind aus rechtlichen Gründen (besondere Schweigepflicht für diese
Berufsgruppen) nicht möglich !!
Darüber hinaus steht JURCASH auch für landwirtschaftliche Betriebe und Vereine, für die eine
Rechtsschutzversicherung gemäss §§ 27 oder 24 NRV 2001 PLUS möglich ist, zur Verfügung.
Welche Besonderheiten gelten für Ärzte?
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und einige andere Heilberufe unterliegen einer besonderen Schweigepflicht. Bei Verletzung dieser Schweigepflicht z.B. durch unbefugte Weitergabe von Patientendaten drohen
strafrechtliche Massnahmen (§ 203 Strafgesetzbuch). Liegt eine Einwilligungserklärung des Patienten vor – z.B. für die Einziehung des Honorars - ist die Weitergabe erlaubt.
Damit auch Ärzte JURCASH nutzen können ist zwingend erforderlich, dass der Patient schriftlich
eingewilligt hat, dass seine Daten an den Partner der JURCASH GmbH, die Debitor-Inkasso GmbH (DIG),
Markttwiete 2 in 23611 Bad Schwartau weiter gegeben werden dürfen. Die Einwilligungserklärung des
Patienten muss DIG zusammen mit den Forderungsdaten zugesandt werden, sonst wird DIG - auch um den Arzt vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen - die Bearbeitung der Forderung ablehnen.
Eine Muster für eine Einverständniserklärung für das Inkassoverfahren kann über den jeweils zuständigen
Berufsverband (z.B. Ärztekammer) bezogen werden.
Gibt es „Risikoausschlüsse“?
d.h. z.B. Einschränkungen in Bezug auf die Forderungshöhe, den Gegner oder den Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung?
Da JURCASH keine Versicherungsleistung ist, gibt es keine „Risikoausschlüsse“ mit der Ausnahme, dass
die Forderung nicht ernsthaft bestritten sein darf.
JURCASH ist für Forderungen in jeder Höhe möglich. Es gibt keine Mindestforderungshöhe oder eine
Forderungsobergrenze.
Es gibt darüber hinaus keine Einschränkung bezüglich des Anspruchsgegners. Ob ein Gläubiger einen
Inkassoauftrag erteilt, eine Forderung gegenüber einem bestimmten Gegner geltend zu machen, ist allein
seine Entscheidung.
Es gelten auch keinerlei Wartezeiten. JURCASH kann genutzt werden, sobald der Kunde die notwendigen
Unterlagen für die Inkassodienstleistung erhalten hat, selbst wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag
bei der NRV zu einem späteren Zeitpunkt beginnt.
Für Rechtsanwälte und Steuerberater ist JURCASH aus rechtlichen Gründen (besondere Schweigepflicht
für diese Berufsgruppen) nicht möglich soweit Forderungen gegenüber Mandaten betroffen sind.
Wann ist eine Forderung „streitig“?
Eine Forderung ist dann streitig, wenn der Schuldner die Zahlung verweigert und hierfür Gründe angibt, die über blosse Ausflüchte hinausgehen und die Klärung durch ein Gericht notwendig erscheinen lassen.
Oder:
Eine Forderung ist dann streitig, wenn sich der Schuldner äußert und er die Forderung ganz oder teilweise
dem Grunde und/oder der Höhe nach kritisiert.
Was geschieht, wenn eine Forderung „streitig“ wird?
Wenn eine Forderung von dem Schuldner aussergerichtlich oder erst im gerichtlichen Verfahren ernsthaft
bestritten wird, dann ist die Tätigkeit des Inkassounternehmens beendet. Der Kunde wird informiert und hat dann die Wahl, ob er auf eigenes Kostenrisiko einen Rechtsanwalt des JURCALL-Netzwerkes mit der Interessenwahrnehmung beauftragt oder ob er die Forderung in anderer Art und Weise weiterverfolgt.
Was passiert, wenn die Forderung vor Gericht muss?
Aufgrund einer besonderen gerichtlichen Erlaubnis darf DIG das gerichtliche Mahnverfahren selbst, d.h.
ohne Beauftragung eines Rechtsanwaltes durchführen. Bereits entstandene Inkassokosten werden in
diesem Falle auf die Mahngebühren angerechnet, d.h., es entstehen keine Mehrkosten.
Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass die Forderung nicht „streitig“ wird!
Was ist eine „erweiterte Inkassoerlaubnis“?
Aufgrund dieser besonderen gerichtlichen Erlaubnis darf DIG das gerichtliche Mahnverfahren selbst, d.h.
ohne Beauftragung eines Rechtsanwaltes durchführen. Bereits entstandene Inkassokosten werden in
diesem Falle auf die Mahngebühren angerechnet, d.h., es entstehen keine Mehrkosten.
Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass die Forderung nicht „streitig“ wird!!