Unfallversicherung Vergleich
Aufnahme des gewünschten Versicherungsbedarfs
Auf Grund Ihrer nachfolgenden Angaben wird die von Ihnen gewünschte Versicherungsart gemäß Ihrer persönlichen Bedürfnisse ermittelt.
Telefonhörer Beratung am Telefon
Wieviele Personen möchten Sie versichern?
PLZ des Antragsstellers
Hilfe
Die Postleitzahl Ihrer Wohnung wird für die Risikobeurteilung / Beitragsberechnung für einzelne Versicherer benötigt.
Gewünschter Versicherungsbeginn
Hilfe
Geben Sie an, ob die Versicherung schnellstmöglich oder zu einem späteren Zeitpunkt beginnen soll.

Der gewünschte Versicherungsbeginn kann nicht garantiert werden.
Beginn am
Hilfe
Der gewünschte Versicherungsbeginn kann nicht garantiert werden. Versicherungsschutz besteht frühestens dann, wenn der Antrag auf Abschluss der Versicherung beim Versicherer eingegangen ist und vom Versicherer angenommen und bestätigt wird.
Tarifgruppe des Antragstellers (Öffentlicher Dienst?)
Laufzeit
Hilfe
Sollten Sie eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren wählen, können Sie bei einigen Versicherern mit einem Beitragsnachlaß in Höhe von 10% rechnen.
Kombirabatte mit berechnen?
Hilfe
Welche Verträge haben Sie schon oder haben vor, sie zu versichern? Je mehr Verträge Sie bei einem Versicherer haben, umso günstiger wird der Beitrag.
Kombirabatte für folgende Sparten-Kombinationen berücksichtigen
Kombirabatte - viele Gesellschaften bieten vergünstigte Beiträge, wenn sie bei der jeweiligen Gesellschaft mehrere Verträge abschließen.
Welche Verträge haben Sie schon oder welche Verträge wollen Sie noch abschließen?
Privathaftpflicht
Hilfe
Klicken Sie hier, wenn Sie diese Versicherung schon besitzen oder diese neu beantragen möchten.
Tierhalterhaftpflicht
Hilfe
Klicken Sie hier, wenn Sie diese Versicherung schon besitzen oder diese neu beantragen möchten.
Haus-Grundbesitzer Haftpflicht
Hilfe
Klicken Sie hier, wenn Sie diese Versicherung schon besitzen oder diese neu beantragen möchten.
Gewässerschaden/Öltank
Hilfe
Klicken Sie hier, wenn Sie diese Versicherung schon besitzen oder diese neu beantragen möchten.
Wohngebäude
Hilfe
Klicken Sie hier, wenn Sie diese Versicherung schon besitzen oder diese neu beantragen möchten.
Wohngebäude-Glas
Hilfe
Klicken Sie hier, wenn Sie diese Versicherung schon besitzen oder diese neu beantragen möchten.
Hausrat
Hilfe
Klicken Sie hier, wenn Sie diese Versicherung schon besitzen oder diese neu beantragen möchten.
Hausrat-Glas
Hilfe
Klicken Sie hier, wenn Sie diese Versicherung schon besitzen oder diese neu beantragen möchten.
Unfall
Hilfe
Klicken Sie hier, wenn Sie diese Versicherung schon besitzen oder diese neu beantragen möchten.
Rechtsschutz
Hilfe
Klicken Sie hier, wenn Sie diese Versicherung schon besitzen oder diese neu beantragen möchten.
Angaben - Person 1
Vorname

Geburtsdatum

Geschlecht

Beruf

Hilfe
Geben Sie Ihre Berufsbezeichnung oder nur einen Teilbegriff ein und wählen Sie den passenden Eintrag aus der Liste.
Grundinvalidität
EUR
Hilfe
Diese Summe sollte bei etwa dem 2-3 fachen des Jahresbruttoverdienstes liegen. Je nach gewählter Progression steigt die Entschädigungsleistung bei Invalidität progressiv an.
Progression Diagramm anzeigen

Hilfe
Wer vor allem im oberen Invaliditätsbereich gut abgesichert sein will sollte eine hohe Progression wählen. Empfehlen würden wir aber hier 225% oder 350%. Schauen Sie sich bitte dazu auch die Infografik an.
Vollinvalidität
EUR
Hilfe
Die max. Leistung bei 100% Invalidität. Die Vollinvalidität wird aus der Grundinvalidität und Progression automatisch berechnet und kann nicht geändert werden.
Todesfall
EUR
Hilfe
Kommt man durch einen Unfall zu Tode, wird die vereinbarte Leistung gezahlt.
Übergangsleistung
EUR
Hilfe
Diese Leistung wird in der Regel nach 6 Monaten gezahlt, wenn die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit mindestens 50% beeinträchtigt ist. Unserer Meinung nach ist es nicht sinnvoll diese Leistung zu versichern.
Unfall-Krankenhaustage- und Genesungsgeld
EUR
Hilfe
Liegt man nach einem Unfall im Krankenhaus wird für jeden Tag das vereinbarte Krankenhaustagegeld gezahlt. Zusätzlich erhält man Genesungsgeld für die Tage im Krankenhaus. Das Genesungsgeld wird jedoch ab dem 10. Tag nur noch abgestuft gezahlt.
Unfall-Krankentagegeld

Hilfe
Sie erhalten täglich diese Summe nach einem Unfall, unabhängig ob Sie im Krankenhaus liegen oder zu Hause krank geschrieben sind.
Höhe Unfall-Krankentagegeld
EUR
Hilfe
Geben Sie hier die Höhe des Unfallkrankentagegeldes ein.
Unfall-Rente
EUR
Hilfe
Nach einem Unfall wird die vereinbarte Rente lebenslang gezahlt, allerdings erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Unserer Meinung ist diese Leistung sehr teuer zu versichern. Sie sollten statt dessen eine höhere Grundsumme versichern, da gibt es auch schon ab 1% Invalidität mehr Leistung.
Assistance Leistungen

Hilfe
Damit werden unter anderem, aber nicht abschließend, folgende Assistance-Leistungen mitversichert: Mahlzeitendienst; Wohnungsreinigung; Fahrdienst zu Ärzten/Behörden; 24-Stunden-Pflegenotruf; Tag- und Nachtwache für 48 Stunden; Vermittlung einer Tierbetreuung
Knochenbruch (siehe Hilfe)

Hilfe
Es gibt nur wenige Versicherer, die nach einem Unfall bestimmte Knochenbrüche mit einer Einmalzahlung abfinden. Sie finden diese Leistungen im Berechnungsergebnis im Leistungsvergleich und noch näher beschrieben im Bedingungswerk des Versicherers.
Wählen Sie eine Vorgabe für Ihre Berechnung
Standard | AK Empfehlung

Hilfe
Die Vorgabe des Arbeitskreis Vermittlerrichlinie (AK-Empfehlung) bietet Ihnen einen empfohlenen Mindestschutz. Heute erfüllen alle wichtigen Tarife diese Vorgaben. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie diese Mindestvorgaben wählen.
Bleibende Schäden durch Eigenbewegungen mitversichern?
Hilfe
Unfälle, die durch Reflexbewegung oder typische Bewegung des Körpers entstehen. ACHTUNG: Ohne diesen Einschluss liegt nur dann ein Unfall vor, wenn jemand durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet.
Bleibende Schäden durch erhöhte Kraftanstrengung mitversichern?
Hilfe
Entsteht durch schweres Heben z.B. ein Leistenbruch wäre dies mitversichert.
Mitversichern von Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit?
Hilfe
Unfälle durch Trunkenheit sind mitversichert bis zu angegebenen Promillegrenze. (Es wird auch bei Verkehrsunfällen geleistet)
Mitversichern von Vergiftungen durch Gase und Dämpfe?
Hilfe
Bei Invalidität durch Rauchvergiftungen wird auch geleistet.
Mitversichern von Vergiftungen bei Kindern bis zu 14 Jahre?
Hilfe
In der Kinderunfall-Versicherung bei Kindern bis zu 14 Jahre ist zusätzlich die Vergiftung in Folge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund mitversichert.
Kosten für Übernachtung Erziehungsberechtigter im Krankenhaus bei Kinderunfall (Rooming-In)?
Hilfe
Ist ein Kind nach einem Unfall im Krankenhaus, wird für ein Elternteil ein Zuschuß für dessen Übernachtung gezahlt.
Mitversichern von Nahrungsmittelvergiftungen?
Hilfe
Wenn Sie deswegen im Krankenhaus liegen, erhalten Sie auch die entsprechende Leistung (KH-Tagegeld, oder gar eine Invaliditätsleistung)
Mitversichern von Schäden durch Röntgen-, Laser- und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen (außer bei beruflichen Umgang)?
Hilfe
z.B. bei einem defekten Röntgengerät.
Mitversichern von tauchtypischen Gesundheitsschäden?
Hilfe
Wenn beim Tauchen eine Gesundheitsschädigung entsteht wird geleistet.
Sofortleistung bei schweren Unfällen (Vorschusszahlung)?
Hilfe
Bei besonders schweren Unfällen (z.B. Querschnittslähmung, wird i.d.R. der Betrag der Übergangsleistungen sofort bezahlt, die entgültige Entschädigung frühestens nach 12 Monaten)
Kostenerstattung von Zahnersatz infolge Unfall?
Hilfe
Zahnersatz nach einem Unfall wird bei diesem Einschluss gezahlt.
Mitversichern von Insektenstichen?
Hilfe
Versicherungsschutz besteht auch bei Infektionskrankheiten infolge von Insektenstichen z.B. Borreliose (Zeckenbiss).
Keine Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten/Gebrechen bei Unfällen?
Hilfe
Haben bestehende Krankheiten beim Unfall mitgewirkt, mindert sich die Leistung nur dann, wenn der Mitwirkungsanteil der Krankheit mehr als die angegebenen Prozente beträgt.
Bsp: Wenn Sie auf dem rechten Auge schlecht sehen und von rechts angefahren werden, liegt der Mitwirkungsanteil des Auges am Unfall sehr hoch. Somit wird nur ein Teil der Leistung gezahlt.
Wünschen Sie eine erweiterte Meldefrist bei Invalidität?
Hilfe
Die Invalidität muss normalerweise nach 12-15 Monate feststehen, einige Gesellschaften lassen Ihnen dazu mehr Zeit.
Leistung als einmalige Kapitalzahlung auch nach dem 65. Lebensjahr?
Hilfe
Bei Unfällen nach dem angegebenen Alter wird die Invaliditätsleistung als Rente erbracht und nicht mehr als Einmalzahlung.
Kosten einer Haushaltshilfe?
Hilfe
Durch eine Invalidität benötigen Sie eine Haushalthilfe. Bis zu einer bestimmten Summe werden die Kosten erstattet.
Mitversichern von Umschulungsmaßnahmen und behinderungsbedingte Kosten?
Hilfe
Bei einer Umschulung werden diese Kosten ersetzt.
Bergungskosten inkl. Rückholkosten
Hilfe
Ersatz der Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, Transport ins Krankenhaus, Kosten für Rücktransport zum Heimatort, Überführung bei Todesfall im Ausland
Mitversichern von Körperschäden anlässlich der Rettung von Menschen und Sachen?
Hilfe
Wenn Sie z.B. bei einem Verkehrsunfall versuchen Menschen oder Sachen zu retten und kommen dabei zu Schaden.
Sollen künftige Leistungsverbesserungen automatisch eingeschlossen werden ohne Beantragung?
Hilfe
Leistungen in Versicherungsverträgen entwickeln sich ständig weiter. So sind vor Jahren abgeschlossene Verträge leistungsmäßig schlechter. Mit dieser sinnvollen Klausel bleiben Sie automatisch auf dem aktuellsten Stand.
Sie müssen die Erstinformation lesen und herunterladen um eine Berechung durchführen zu können!

Pfeil unten VersicherungsvermittlerErstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler

SchließenDownload-Icon Erstinfo runterladen Erstinformation herunterladen PDF-Datei

Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV

Mr-Money Makler-Bund GmbH
Schillerstr. 3
09366 Stollberg
Telefon: 037296-927396
E-Mail: post@makler-bund.de

- nachfolgend Versicherungsmakler genannt -

"Mr-Money Makler-Bund GmbH " ist als Versicherungsmakler auf der Grundlage einer Gewerbegenehmigung gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beinhaltet die Beratung.

Erlaubnisbehörde für die Erteilung vorgenannter Gewerbegenehmigung ist:
Industrie- und Handelskammer Chemnitz
Straße der Nationen 25
09111 Chemnitz

Der Kunde kann die Eintragung im Vermittlerregister bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850 (0,20 Euro/Anruf)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de, Registerabruf: www.vermittlerregister.info

Die Registrierungs-Nummer des Versicherungsmaklers lautet: D-1X2F-9OFG9-13

Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zur außergerichtlichen Streitbeilegung an nachfolgende Schlichtungsstellen wenden:

Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de

Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung von den Versicherungsgesellschaften in Form einer Provision/Courtage, die in der Versicherungsprämie des Kunden enthalten ist. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

 

Pfeil unten FAQMitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG

Schließen

Beratungsgrundlage runterladenMitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen PDF

Im durchgeführten Produktvergleich wurden Unfallversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 28 Versicherern und 14 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.

Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 84 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.

Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.

Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.

Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.

Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.

* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do


Teilnehmende Gesellschaften:

Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:
AIG Europe S. A., Direktion für Deutschland
Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
Ammerländer Versicherung VVaG
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
Baloise Sachversicherung AG Deutschland
Dialog Versicherung AG
Die Haftpflichtkasse VVaG
GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Grundeigentümer-Versicherung VVaG
HanseMerkur Allge­meine Versi­che­rung AG
Helvetia International Versicherungs- Aktiengesellschaft
Häger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Ideal Versicherung AG
Interlloyd Versicherungs-AG
Interrisk Versicherungs- Aktiengesellschaft
Janitos Versicherung AG
LBN VVaG
Medien-Versicherung a.G. Karlsruhe
NV-Versicherungen VVaG
Neodigital AG
Ostangler Brandgilde VVaG
Rhion Versicherung AG
Stuttgarter Versicherung AG
VHV Allgemeine Versicherung AG
Waldenburger Versicherung AG
Würzburger Versicherungs-AG
Zurich Versicherung Aktiengesellschaft

Assekuradeure (Versicherungsdienstleister):
AMEXPool AG
Adam Riese GmbH
Adcuri GmbH
Alteos GmbH
BesserGrün GmbH
ConceptIF Group AG
Degenia Versicherungsdienst AG
Domcura AG
Konzept & Marketing GmbH
S.L.P. Vertriebsservice AG
SACHPOOL GmbH
Syncro24 - assekuradeur GmbH
prokundo GmbH
sia Assekuranz GmbH


Pfeil unten FAQHäufig gestellte Fragen

Schließen

Warum stehen in den Vergleichen nur unbekannte Gesellschaften auf den vorderen Rängen?

Wir können für viele namhaften Versicherungen Sondertarife anbieten. Allerdings dürfen wir die Namen der Gesellschaft nicht nennen. Vertreter haben höhere Vertriebskosten als wir und können unsere Angebote in der Regel nicht anbieten. Die Kunden die den Vertreter mit Beratung im Haus haben wollen, müssen diese Leistung auch teurer bezahlen. Die Kunden die sich selbst informieren, erhalten unsere günstigen Online Produkte. (Man kann diesen Vertriebsweg von Markenfirmen mit den Artikeln bei Aldi vergleichen, da erhalten Sie auch Markenware unter unbekannten Namen)

Warum sollten Sie eine private Unfallversicherung abschließen?

Unfälle können jederzeit passieren. Niemand kann sich wirklich davor schützen. Bei Unfällen am Arbeitsplatz, auf dem Weg ins Büro und auf dem Nachhauseweg ist jeder Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung automatisch versichert. Unfallgefahren drohen aber sehr viel häufiger zu Hause und in der Freizeit. Jährlich passieren etwa 8 Mio. Unfälle in Deutschland. Jeder zehnte Bundesbürger erleidet im Laufe seines Lebens einen Unfall, und zwei von drei Unfällen passieren in der Freizeit oder zu Hause, d.h. ohne gesetzlichen Unfallschutz. Durch Abschluss einer Unfallversicherung können Sie zumindest die Folgen eines Unfalls finanziell absichern.

Wann und wo gilt eine Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung bietet weltweit rund um die Uhr Schutz. Dabei ist es unerheblich, ob ein Unfall während der Arbeit geschieht, oder in der Freizeit.

Warum ist gerade für Kinder eine Unfallversicherung wichtig?

Kinder haben ihr Leben noch vor sich. Sie haben in der Regel noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist nicht möglich. Deswegen ist die Unfallversicherung eigentlich die einzige Möglichkeit, Kinder preisewert gegen lebenslange Folgen von Unfällen abzusichern.

Wo liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Unfallversicherung leistet bei Invalidität nach einem Unfall. Eine Büroangestellter, deren Kniegelenk beeinträchtigt durch einen Unfall steif wird muß nicht zwangsläufig berufsunfähig sein. Die Unfallversicherung leistet in dem Fall trotzdem. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen zahlt nur in dem Fall, wenn Berufsunfähigkeit (in der Regel mindesetens 50%)vorliegt - dafür aber auch bei krankheitsbedingten Ursachen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Krankenversicherung?

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung (egal ob Unfall oder Krankheit). Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, erhält man keine Leistungen mehr. Die Unfallversicherung leistet eine größere Summe um eventl. Umbauten am Haus oder Verdienstausfall auszugleichen.

Wer bestimmt den Grad der Invalidität?

In der Regel bestimmt der behandelnde Arzt aber auch von der Gesellschaft beauftagte Ärzte den Invaliditätsgrad. Wie hoch die Entschädigungen aus Ihrer Unfallversicherung dann sind, wird anhand der sogenannten Gliedertaxe festgelegt. Übrigens: Die Unfallversicherungen haben große Unterschiede bei den Gliedertaxen. Bei einigen wenigen zählt z.B. ein Schaden an der Hand bereits als 75% Invalidität, bei den meisten werden hier nur 55% Invaliditätsgrad anerkannt. Achten Sie also besonders auf die Wahl einer guten Gliedertaxe.

Ich betreibe eine Risiko-Sportart (Tauchen, Drachenfliegen). Hätte das Auswirkungen auf meine Unfallversicherung?

Hier sollte man die Bedingungen der Versicherer genau lesen. Gut möglich, daß eine Gesellschaft einen Risikozuschlag verlangt und eine andere Ihre Sportart einfach mitversichert. Normalerweise sind Freizeitsportler versichert. Bei folgenden Sportarten sollten Sie sich beim Versicherer informieren ob diese gedeckt sind. Fallschirmspringen, Aktives Fliegen eines Luftfahrzeuges (Pilot), Paragliding, Drachenfliegen, Teilnahme an Rennsportveranstaltungen mit Motorfahrzeugen.

Wo geschehen die meisten Unfälle?

Nur etwa 30 Prozent aller Unfälle geschehen am Arbeitsplatz (nur dort haben Sie Anspruch auf eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft) Der Rest passiert irgendwo außerhalb.

Wann erhalte ich Leistungen?

Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Invalidität bedeutet auch z.B. ist eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Kniegelenk nach einem Kreuzbandriss. Sogar der Meniskusriss vom Sport oder auch Schnittverletzungen ziehen oft eine eingeschränkte Beweglichkeit bestimmter Gliedmaßen mit sich.

Gibt es eine Altersbegrenzung für die Aufnahme in die Versicherung?

Je nach Gesellschaft ist die Aufnahme bis zum 65. oder 70. Lebensjahr beschränkt. Hinterher gibt es spezielle Seniorenabegbote z.B. bei uns im Bereich "Ohne Gesundheitsprüfung".

Warum ist die Versicherung so günstig, wo sind die Nachteile?

Es wird keineswegs an Leistung gespart, im Gegenteil. Die Versicherung ist deshalb so preiswert, weil wir als freier Vermittler die Möglichkeit und auch die Marktübersicht haben und diese in unseren Vergleichsrechnern darstellen. Unsere Empfehlungen zu den Gesellschaften helfen Ihnen gute Tarife zu finden.

Was ist die Definition eines Unfalls?

Je nach Versicherer kann es hier Unterschiede geben aber im Allegemeinen sieht die Definition so aus: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein Unfall liegt auch vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden."

Was müssen Sie bei einem Berufswechsel beachten?

Mit einem Berufswechsel kann sich auch die Tarifierungsgrundlage verändern (A oder B). Sollten sich zum Beispiel die berufsbedingten Risiken und damit auch das Unfallrisiko erhöhen, so muss der Versicherungsschutz auf diese Veränderung hin angepasst werden. In jedem Fall müssen Sie uns die neue Berufssituation mitteilen und eine Anpassung Ihrer privaten Unfallversicherung vornehmen. Dazu müssen Sie auch Fristen einhalten.

Welche Leistungsarten können Sie in der privaten Unfallversicherung vereinbaren?

Kernleistungsart ist die Invaliditätsleistung, die auf jeden Fall vereinbart werden muss. In der privaten Unfallversicherung versteht man unter Invalidität: "...eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit."

Die Invaliditätsleistung können Sie nun mit den anderen Leistungsarten kombinieren:

Todesfalleistung:
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine Vorauszahlung.)

Krankenhaustagegeld
Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt (In der Regel für maximal 2-3 Jahre). Dies wird in einigen Tarifen auch bei ambulanter Operation bezahlt.

Genesungsgeld
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt und wird oft abgestuft nach Tagen gezahlt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.

Kosmetische Operationen
Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, daß sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die Behandlung muß bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.

Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von 6 Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50% so wird die volle Übergangsleistung erbracht.

Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
Kann sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc. in Anspruch genommen werden.

Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang gezahlt.

Kurbeihilfe (in einigen Tarifen kostenfrei enthalten)

Bergungskosten (in allen Tarifen kostenfrei enthalten)