Privathaftpflicht-Versicherungsvergleich
Aufnahme des gewünschten Versicherungsbedarfs
Auf Grund Ihrer nachfolgenden Angaben wird die von Ihnen gewünschte Versicherungsart gemäß Ihrer persönlichen Bedürfnisse ermittelt.
Telefonhörer Beratung am Telefon
Bestand in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung?
Hilfe
Bei einigen Gesellschaften gibt es bis zu 30% Rabatt, wenn Sie einen Vertrag hatten, der schadenfrei lief.
Gewünschter Versicherungsbeginn
Hilfe
Geben Sie an, ob die Versicherung schnellstmöglich oder zu einem späteren Zeitpunkt beginnen soll.

Der gewünschte Versicherungsbeginn kann nicht garantiert werden.
Beginn am
Hilfe
Der gewünschte Versicherungsbeginn kann nicht garantiert werden. Versicherungsschutz besteht frühestens dann, wenn der Antrag auf Abschluss der Versicherung bei der Gesellschaft eingegangen ist, angenommen und bestätigt wird.
Tarifauswahl
Hilfe
Der Singletarif ist nur möglich, wenn Sie ledig sind und keinen Lebenspartner mitversichern wollen.
PLZ des Antragsstellers
Hilfe
Die Postleitzahl Ihrer Wohnung wird für die Risikobeurteilung / Beitragsberechnung für einzelne Tarife benötigt.
Tarifgruppe
Hilfe
Sind Sie verbeamtet oder im öffentlichen Dienst beschäftigt, oder haben Sie die Berechtigung, Tarife für den öffentlichen Dienst abzuschließen, wählen Sie bitte die Tarifgruppe 'öffentlicher Dienst'.
Beruf für Diensthaftpflicht
Hilfe
Wählen Sie hier den Beruf für den Einschluss der Diensthaftpflicht.
Geburtsdatum
Hilfe
Für bestimmte Altersgruppen gibt es bei verschiedenen Tarifen Beitragsnachlässe.
Ausfalldeckung
Hilfe
Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Voraussetzung für die Begleichung des Schadens ist ein rechtskräftiges Urteil des Verursachers. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Deliktunfähige Kinder unter 7 Jahre mitversichern?
Hilfe
Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehrs-RS nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Hund mitversichern? (kein Kampfhund!)
Hilfe
Je nach Gesellschaft gibt es Hunderassen die nicht versichert werden können. Dazu gehören z.b. folgende Rassen sowie deren Kreuzungen: Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino
Rasse Hund 1 eingeben
Hilfe
Geben Sie hier die Rasse Ihres Hundes an. Wenn Sie diese nicht genau kennen, geben Sie eine Rasse an, die dem am nächsten kommt. Achten Sie aber vor allem bei kampfhundähnlichen Rassen auf die genaue Angabe.
Ist Hund 1 ein Mischling?
Hilfe
Ist Ihr Hund ein Mischling?
Mischlingsrasse Hund 1
Hilfe
Geben Sie hier die Mischlings-Rasse Ihres Hundes an. Wenn Sie diese nicht genau kennen, geben Sie eine Mischlings-Rasse an, die dem am nächsten kommt. Achten Sie aber vor allem bei kampfhundähnlichen Rassen auf die genaue Angabe.
Rasse Hund 2 eingeben
Hilfe
Geben Sie hier die Rasse Ihres Hundes an. Wenn Sie diese nicht genau kennen, geben Sie eine Rasse an, die dem am nächsten kommt. Achten Sie aber vor allem bei kampfhundähnlichen Rassen auf die genaue Angabe.
Ist Hund 2 ein Mischling?
Hilfe
Ist Ihr Hund ein Mischling?
Mischlingsrasse Hund 2
Hilfe
Geben Sie hier die Mischlings-Rasse Ihres Hundes an. Wenn Sie diese nicht genau kennen, geben Sie eine Mischlings-Rasse an, die dem am nächsten kommt. Achten Sie aber vor allem bei kampfhundähnlichen Rassen auf die genaue Angabe.
Rasse Hund 3 eingeben
Hilfe
Geben Sie hier die Rasse Ihres Hundes an. Wenn Sie diese nicht genau kennen, geben Sie eine Rasse an, die dem am nächsten kommt. Achten Sie aber vor allem bei kampfhundähnlichen Rassen auf die genaue Angabe.
Ist Hund 3 ein Mischling?
Hilfe
Ist Ihr Hund ein Mischling?
Mischlingsrasse Hund 3
Hilfe
Geben Sie hier die Mischlings-Rasse Ihres Hundes an. Wenn Sie diese nicht genau kennen, geben Sie eine Mischlings-Rasse an, die dem am nächsten kommt. Achten Sie aber vor allem bei kampfhundähnlichen Rassen auf die genaue Angabe.
Rasse Hund 4 eingeben
Hilfe
Geben Sie hier die Rasse Ihres Hundes an. Wenn Sie diese nicht genau kennen, geben Sie eine Rasse an, die dem am nächsten kommt. Achten Sie aber vor allem bei kampfhundähnlichen Rassen auf die genaue Angabe.
Ist Hund 4 ein Mischling?
Hilfe
Ist Ihr Hund ein Mischling?
Mischlingsrasse Hund 4
Hilfe
Geben Sie hier die Mischlings-Rasse Ihres Hundes an. Wenn Sie diese nicht genau kennen, geben Sie eine Mischlings-Rasse an, die dem am nächsten kommt. Achten Sie aber vor allem bei kampfhundähnlichen Rassen auf die genaue Angabe.
Rasse Hund 5 eingeben
Hilfe
Geben Sie hier die Rasse Ihres Hundes an. Wenn Sie diese nicht genau kennen, geben Sie eine Rasse an, die dem am nächsten kommt. Achten Sie aber vor allem bei kampfhundähnlichen Rassen auf die genaue Angabe.
Ist Hund 5 ein Mischling?
Hilfe
Ist Ihr Hund ein Mischling?
Mischlingsrasse Hund 5
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Geben Sie hier die Mischlings-Rasse Ihres Hundes an. Wenn Sie diese nicht genau kennen, geben Sie eine Mischlings-Rasse an, die dem am nächsten kommt. Achten Sie aber vor allem bei kampfhundähnlichen Rassen auf die genaue Angabe.
Rabattrelevante Angaben
Selbstbeteiligung
Hilfe
Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.
Laufzeit
Hilfe
Bei vielen Gesellschaften bekommen Sie einen Rabatt von 5-10%, wenn Sie eine Laufzeit von mehr als einem Jahr wählen.
Schäden in den letzten 5 Jahren
Hilfe
Teilen Sie mit, ob und wieviele Schäden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre verursacht haben. Waren Sie in dieser Zeit schadensfrei, erhalten Sie bei einigen Tarifen einen Beitragsnachlass.
Kombirabatte mit berechnen?
Hilfe
Welche Verträge haben Sie schon oder haben vor, sie zu versichern? Je mehr Verträge Sie bei einem Versicherer haben, umso günstiger wird der Beitrag.
Kombirabatte für folgende Sparten-Kombinationen berücksichtigen
Kombirabatte - viele Gesellschaften bieten vergünstigte Beiträge, wenn sie bei der jeweiligen Gesellschaft mehrere Verträge abschließen.
Welche Verträge haben Sie schon oder welche Verträge wollen Sie noch abschließen?
Privathaftpflicht
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Klicken Sie hier, wenn Sie diese Versicherung schon besitzen oder diese neu beantragen möchten.
Tierhalterhaftpflicht
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Haus-Grundbesitzer Haftpflicht
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Gewässerschaden/Öltank
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Wohngebäude
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Wohngebäude-Glas
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Hausrat
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Hausrat-Glas
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Unfall
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Rechtsschutz
Hilfe
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Wählen Sie eine Vorgabe für Ihre Berechnung Standard   AK Empfehlung Hilfe
Die Vorgabe des Arbeitskreis Vermittlerrichlinie (AK-Empfehlung) bietet Ihnen einen empfohlenen Mindestschutz. Heute erfüllen alle wichtigen Tarife diese Vorgaben. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie diese Mindestvorgaben wählen.
Mindest-Versicherungssumme Personen/Sachschäden
Hilfe
Wählen Sie zu Ihrer Sicherheit eine hohe Versicherungssumme.
Mindest-Versicherungssumme für Mietsachschäden
Hilfe
Schäden an festen gemieteten Sachen (Mietwohnung, Hotel) sind mit diesem Einschluß versichert.
Mindest-Versicherungssumme für Vermögensschäden
Hilfe
Sie fahren mit dem Fahrrad einen Passanten an und der muss 2 Wochen ins Krankenhaus. Dadurch hat er Verdienstausfall und Einnahmenverluste.
Best-Leistungsgarantie
Hilfe
Die Best-Leistungsgarantie garantiert automatisch die bestmöglichen Leistungen des deutschen Versicherungsmarktes. Wenn ein Schaden nicht über den vorhandenen PHV-Vertrag abgesichert ist, kommt die Best-Leistung trotzdem für diesen Schaden auf, wenn er bei einem anderen deutschen Anbieter zum Zeitpunkt des Schadeneintritts mitversichert gewesen wäre.
Selbstgenutztes Wohneigentum
Hilfe
Dieser Einschluß deckt Schäden verursacht durch Ihr Wohneigentum. Vermietetes Eigentum muss normalerweise in einer extra Haftpflicht versichert werden. (Streupflicht, Herabfallende Äste usw.) Wenige Tarife haben den Einschluß für das MFH mit drin.
Eigentumswohnungen in Deutschland, vermietet
Hilfe
Durch eine lose Treppenstufe stürzt ein Besucher in Ihrer vermieteten Wohnung.
Unbebautes Grundstück
Hilfe
Hier können Sie ein noch unbebautes Grundstück mitversichern.
Einliegerwohnung vermietet im selbstbewohnten Haus
Hilfe
Risiken die durch Ihre vermietete Einliegerwohnung entstehen sind versichert.
Ferienhaus-/Wohnung im Inland selbstgenutzt
Hilfe
Schäden die durch dieses Risiko entstehen sind versichert.
Wohnung / Ferienwohnung / Ferienhaus im europ. Ausland ohne Vermietung
Hilfe
Schäden die durch genannte Wohneinheiten entstehen sind versichert.
Fachpraktischer Unterricht (Laborarbeiten)
Hilfe
Bei Arbeiten in Schul-, Berufsausbildung oder Studium.
Hüten eines fremden Hundes/Pferdes
Hilfe
Zuerst leistet immer die Tierhalterhaftpflicht des Tieres. Sollte keine vorhanden sein, würde diese Versicherung haften, falls Sie ein Verschulden am Schaden trifft.
Einschluss Öltankhaftpflicht
Hilfe
Wenn Sie einen Öltank besitzen, können Sie den Schutz hier mit einschließen.
Wo befindet sich der Öltank
Hilfe
Wählen Sie ob der Tank ober oder unterirdisch steht. Unterirdische Tanks haben ein höheres Risiko, da nicht sofort erkennbar ist, wenn Öl ausfliesst.
Allmählichkeitsschäden
Hilfe
Sachschäden die durch schuldhafte allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen entstehen).
Gewässerschaden-Risiko, z.B. Farben
Hilfe
Auch im Haushalt verwendete Farben, Lacke oder Reinigungsmittel können Gewässerschäden verursachen, diese sind hier mitversichert.
Schäden durch häusliche Abwässer
Hilfe
Durch Chemiekalien die Sie in Ihren Abfluß gießen entsteht ein Schaden an der Umwelt.
Schäden durch elektronischen Datenaustausch/Internetnutzung
Hilfe
Durch Ihren virenbefallenen PC werden z.B. fremde PCs angegriffen bzw. Festplatten gelöscht. Oder Sie verbreiten z.B. unbewußt auf einem USB Stick Viren, die anderen PC unbrauchbar machen.
Gefälligkeitsschäden
Hilfe
Wenn Sie jemanden helfen und dabei etwas kaputt machen, ist das normalerweise NICHT versichert. Es gibt nur wenige Tarife die diesen Einschluß bieten.
Gemietete oder geliehene Sachen
Hilfe
Bewegliche fremde geliehene Sachen sind normalerweise nicht versichert, es sei denn, Sie möchten diesen Schutz einschließen.
Schlüsselverlust, fremder privater Schlüssel (Mietwohnung)
Hilfe
Sie verlieren den Schlüssel Ihrer Mietwohnung und die Tür muss geöffnet werden.
Schlüsselverlust für Zentrale Schließanlage (keine Eigenschäden)
Hilfe
Sie verlieren den Schlüssel Ihrer Mietwohnung im Mehrfamilienhaus und die die gesamte Schließanlage muss getauscht werden.
Schlüsselverlust von fremden Dienstschlüsseln
Hilfe
Schlüsselverlust bei Ihren Firmenschlüsseln können Sie hier versichern.
Weltweite Deckung gewünscht (Standard ist Europa oder EU)
Hilfe
Der Aufenthalt in außereuropäischen Ländern ist meist nur zeitlich begrenzt versicherbar und die Bezahlung muss über ein deutsches Institut laufen.
Alleinstehendes Elternteil im Haushalt lebend
Hilfe
Wenn ein Elternteil alleinstehend und im Haushalt vom Versicherungsnehmer gemeldet ist kann hier der Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Ehrenamtliche Tätigkeit
Hilfe
Sie sind versichert, wenn Sie eine ehrenamtlichen Tätigkeit ausüben.
Tätigkeit als Tagesmutter
Hilfe
Sie sind versichert, als Tagesmutter, meist bei der Betreuung von max. 5-6 Kindern.
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern von mitversicherten Personen
Hilfe
Durch Ihr Verschulden kommt Ihr Partner zu Sturz und muss behandelt werden, die Krankenversicherung des Partners will die Behandlungskosten wieder haben. Ansprüche durch fremde Geschädigte sind mitversichert.
Bauherrenhaftpflicht am Haus oder Grundstück
Hilfe
Für Neu- und Umbauten auf dem versicherten Grundstück.
Eigene Surfbretter
Hilfe
Geliehene Surfbretter sind i.d.R. mitversichert, eigene müssen Sie extra beantragen bzw. einen Tarif wählen, der diese einschließt.
Besitzen Sie Hunde, Pferde, Rinder, landwirtschaftliche Tiere?
Hilfe
Für einige Tiere ist eine extra Haftpflicht nötig.
Benutzen Sie eigene Wasserfahrzeuge?
Hilfe
Je nach Größe und Leistung ist eine eigene Versicherung nötig.
Besitzen Sie Modellflugzeuge, Ballone oder Drachen?
Hilfe
Je nach Leistung und Art ist eine eigene Versicherung nötig.
Besitzen Sie privat genutzte Drohnen?
Hilfe
Drohnen benötigen einen extra Versicherungsschutz. Über die Privathaftpflicht können nur privat genutzte Drohnen versichert werden.
Gehen Sie auf die Jagd?
Hilfe
Es gibt Jagdhaftpflicht-Tarife, die dieses Risiko abdecken.
Betreiben Sie eine Photovoltaikanlage?
Hilfe
Photovoltaikanlagen müssen extra versichert werden.
Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
Hilfe
Wenn ein Dritter den Ihnen zugefügten Schaden nicht begleichen kann, führt das oftmals zu einem Rechtsstreit. Die Kosten für Anwalt und Gericht werden dann von dieser Versicherung übernommen. Wir empfehlen Ihnen jedoch einen eigenen RS Vertrag abzuschließen, da dieser Einschluss i.d.R. geringere Leistungen bietet als ein selbständiger RS Vertrag. Wenn Sie eine RS Versicherung für den Privaten Bereich besitzen, benötigen Sie diesen Einschluss nicht.
Sie müssen die Erstinformation lesen und herunterladen um eine Berechung durchführen zu können!

Pfeil unten VersicherungsvermittlerErstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler

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Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV

Mr-Money Makler-Bund GmbH
Schillerstr. 3
09366 Stollberg
Telefon: 037296-927396
E-Mail: post@makler-bund.de

- nachfolgend Versicherungsmakler genannt -

"Mr-Money Makler-Bund GmbH " ist als Versicherungsmakler auf der Grundlage einer Gewerbegenehmigung gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beinhaltet die Beratung.

Erlaubnisbehörde für die Erteilung vorgenannter Gewerbegenehmigung ist:
Industrie- und Handelskammer Chemnitz
Straße der Nationen 25
09111 Chemnitz

Der Kunde kann die Eintragung im Vermittlerregister bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850 (0,20 Euro/Anruf)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de, Registerabruf: www.vermittlerregister.info

Die Registrierungs-Nummer des Versicherungsmaklers lautet: D-1X2F-9OFG9-13

Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zur außergerichtlichen Streitbeilegung an nachfolgende Schlichtungsstellen wenden:

Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de

Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung von den Versicherungsgesellschaften in Form einer Provision/Courtage, die in der Versicherungsprämie des Kunden enthalten ist. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

 

Pfeil unten FAQMitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG

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Beratungsgrundlage runterladenMitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen PDF

Im durchgeführten Produktvergleich wurden Privathaftpflichtversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 40 Versicherern und 17 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.

Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 92 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.

Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.

Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.

Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.

Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.

* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do


Teilnehmende Gesellschaften:

Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:
AIG Europe S. A., Direktion für Deutschland
ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG
AXA Versicherung AG (DBV)
Allianz Deutschland AG
Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
Ammerländer Versicherung VVaG
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
Baloise Sachversicherung AG Deutschland
BavariaDirekt Versicherung AG
Concordia VVaG
Dialog Versicherung AG
Die Haftpflichtkasse VVaG
GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Grundeigentümer-Versicherung VVaG
HDI Versicherung AG
HanseMerkur Allge­meine Versi­che­rung AG
Helvetia International Versicherungs- Aktiengesellschaft
INTER Allgemeine Versicherung AG
Ideal Versicherung AG
Interlloyd Versicherungs-AG
Interrisk Versicherungs- Aktiengesellschaft
Janitos Versicherung AG
LBN VVaG
Landesschadenhilfe Versicherung VaG
Medien-Versicherung a.G. Karlsruhe
Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG
NV-Versicherungen VVaG
Neodigital AG
Oberösterreichische Versicherung AG
Ostangler Brandgilde VVaG
R+V Versicherung AG
Rhion Versicherung AG
VHV Allgemeine Versicherung AG
VPV Allgemeine Versicherungs-AG
Waldenburger Versicherung AG
Würzburger Versicherungs-AG
Zurich Versicherung Aktiengesellschaft
andsafe Aktiengesellschaft
uniVersa Allgemeine Versicherung AG

Assekuradeure (Versicherungsdienstleister):
AMEXPool AG
Adam Riese GmbH
Adcuri GmbH
Allstern - Assekuradeur GmbH & Co. KG
Alteos GmbH
BesserGrün GmbH
ConceptIF Group AG
Degenia Versicherungsdienst AG
Domcura AG
Konzept & Marketing GmbH
Pangaea Life GmbH
S.L.P. Vertriebsservice AG
Syncro24 - assekuradeur GmbH
Versicherungsagentur E-Invest Consulting GmbH
agencio Versicherungsservice AG
prokundo GmbH
sia Assekuranz GmbH


Pfeil unten FAQHäufig gestellte Fragen

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Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert?

Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre Familienangehörigen) Dritten zufügen.

Sie übernimmt dazu
- die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadensersatz besteht)
- die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
- die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadensersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken als Privatperson ab. Das Versicherungsunternehmen leistet üblicherweise für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus dem Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine Sache fahrlässig verletzt oder schädigt. Bei vorsätzlichen Handlungen leistet die Privathaftpflichtversicherung nicht.

Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". (§ 823 Abs. 1 BGB)

Man haftet bis zur Pfändungsgrenze mit dem gesamten Vermögen (Haus- und Grundbesitz, Einrichtungsgegenstände, jeglichen Bankguthaben) sowie mit Ihrem Lohn/Gehalt unter Umständen ein Leben lang. Auch bei einer späteren Erbschaft oder Lottogewinn kann darauf zugegriffen werden. Damit diese Verpflichtung nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Risiken wie z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden (Öltank) und Bauherrenrisiko müssen gesondert versichert werden.

Sind gemietete/geliehene Sachen auch versichert?

Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versichert. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt.

Sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?

Ja, denn falls Personen zu Schaden kommen, können die Schadenersatzansprüche sehr hoch ausfallen.

Ist Schlüsselverlust mitversichert?

Ja
- bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur GEMIETETEN Haus- und Wohnungstür (wenn eingeschlossen) Nein
- bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur EIGENEN Haus- und Wohnungstür

Das Abhandenkommen gewerblich genutzter Schlüssel (z.B. des Arbeitgebers) kann bei einigen Gesellschaften gegen Mehrprämie eingeschlossen werden.

Sind Kinder automatisch mitversichert?

alle unverheirateten Kinder (sowohl leibliche als auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind beitragsfrei beim Abschluss des Familientarifes mitversichert, sofern sie mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.

Ab Volljährigkeit müssen diese einen eigenen Vertrag abschliessen.(Ausnahme: während einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung wie berufl. Erstausbildung, Fortbildungsmaßnahme, Studium, nicht Referendarzeit u.ä.).

Versicherungsschutz bleibt auch bestehen bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung.

Ebenso fällt die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach Abschluss der Schule bis zu einem Jahr unter den versicherten Zeitraum, sowie die nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit ebenfalls bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung.

Können Kinder haftbar gemacht werden?

Ab Vollendung des siebten Lebensjahres können Kinder selbst zur Verantwortung für ihre Taten gezogen werden (Ausnahme: wenn im Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlt §828 BGB; muss unter Berücksichtigung der Umstände für den Einzelfall beurteilt werden). Kinder unter sieben Jahren können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. (Einige Versicherer bieten jedoch die Übernahme der Deckung für Schäden, die durch unter siebenjährige Kinder verursacht werden an.)

Was sind Vermögensschäden und sind diese mitversichert?

Vermögensschäden sind Schäden bei denen weder eine Sache zerstört und eine Person verletzt wird. Sie sind mitversichert (Höhe je nach Gesellschaft, siehe Info´s/Leistungsvergleich der Versicherer auf unserer Seite).

Sind gemietete/geliehene Sachen mitversichert?

Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versicherbar. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt.

Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?

Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses. Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine andere Partei mit im Haus, so greift nicht jede Privat-Haftpflichtversicherung. Hier sollten Sie noch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.

Ist mein Partner mitversichert?

Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei mitversichert werden, hierzu muss nur der Name und das Geburtsdatum des Partners angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert (dann aber kein Single-Tarif!).

Wenn ein Paar zusammenzieht und beide bereits haftpflichtversichert sind, sollten beide Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der schon länger bestehende Vertrag beibehalten, der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.

Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?

Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter).

Welche Spezial-Risiken müssen extra versichert werden?

In der Privathaftpflicht werden einige Risiken gar nicht versichert. Hier gibt es meist (nicht alle Risiken!) einige Spezialpolicen z. B.:
- Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
- Bauherrenhaftpflicht
- Jagdhaftpflicht
- Wasserfahrzeuge (mit Motor)
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Gewässerschadenhaftpflicht

Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland?

Ja. (Die Geltungsdauer (meist 1 Jahr) muss jedoch bei der jeweiligen Gesellschaft angefragt werden, da diese abweichen können). Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte mit dem Versicherer besondere Vereinbarungen treffen. Die Privathaftpflicht gilt dann nicht nur während des Urlaubsaufenthaltes, sondern auch für Dienst- oder Geschäftsreisen, wenn Sie als Privatperson einen Haftpflichtschaden verursachen. Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland müssen Sie sich jedoch "vor Ort" neu versichern.

Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?

Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses.
Einige Versicherer bieten in der Privathaftpflicht die Möglichkeit der Mitversicherung der Haftpflicht bei Vermietung von Wohnräumen. Oft sind sie im Versicherungsumfang eingegrenzt und meist melde- und kostenpflichtig. Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine zweite Partei mit im Haus, ist es ratsam eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.

Ist mein (Ehe)Partner mitversichert?

Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei im Rahmen des Familientarifes mitversichert werden, hierzu muss der Partner namentlich mit angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert.

Wenn ein beide Partner zusammenziehen und beide haftpflichtversichert sind, sollten die Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der ältere Vertrag beibehalten, der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.

Was versteht man unter Mietsachschäden?

Darunter versteht man die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken genutzten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind Haftansprüche wegen Abnutzung, Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung.

Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?

Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter).