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Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV

Name und Anschrift

DIE ZWEI
Versicherungsmakler GmbH
Christinenstr. 14
40880 Ratingen

Geschäftsführer: Benjamin Losch
Amtsgericht Düsseldorf | HRB 377 55

Vermittlerstatus / Tätigkeitsart

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO. (Der Eintrag zur Erlaubnis ist einsehbar unter www.vermittlerregister.info) Gemeldet bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Düsseldorf | www.duesseldorf.ihk.de

Beratung

Wir bieten Ihnen eine Beratung in unserem Hause an, auf Wunsch auch gerne telefonisch oder per Chat. Wenn Sie sich für einen Abschluss einer Versicherung über unsere Website entscheiden, bieten wir Ihnen eine Beratung per Telefon oder Chat an und unterstützen Sie bei der Tarifauswahl.

Vergütung

Wir erhalten unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsprodukten in Form einer Courtage, welche bereits in Ihrem Versicherungsbeitrag einkalkuliert ist. Der Produktgeber zahlt diese Courtage an uns aus, Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir erhalten keinerlei weitere Vermittlungsvergütung von den Produktgebern. Vermitteln wir Ihnen ein Versicherungsprodukt bei welchem keine bzw. keine kostendeckende Vergütung einkalkuliert wurde, werden wir Sie vor Beginn unserer Tätigkeit darüber informieren und Ihnen ein Angebot unterbreiten.

Gemeinsame Registerstelle im Sinne des § 11a Absatz 1 GewO.

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. | Breite Straße 29 | 10178 Berlin | Telefon: 0180 6 00 58 50 (0,20 ¤/Anruf), www.vermittlerregister.info
Vermittlerregisternummer: D-FGUF-4Z60U-58

Beschwerdemanagement

Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
Telefon:  +49 (0)2102 . 535 764-0
E-Mail:  beschwerde@diezweigmbh.de

Schlichtungsverfahren - außergerichtliche Streitbeilegung

Als Versicherungsmakler sind wir verpflichtet an dem Schlichtungsverfahren nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei folgenden Streitbeilegungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13
10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Offenlegungspflichten zur EU-Transparenzverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten:
Wir verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir nur die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Derzeit fehlen noch die technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Wir beobachten die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen. Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.Die Vergütungen unserer Mitarbeiter/-innen bzw. Untervermittler fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

 

Beratungsgrundlage runterladenMitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen PDF

Im durchgeführten Produktvergleich wurden Unfallversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 25 Versicherern und 16 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.

Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 84 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.

Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.

Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.

Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.

Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.

* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do


Teilnehmende Gesellschaften:

Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:
Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
Ammerländer Versicherung VVaG
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
Baloise Sachversicherung AG Deutschland
Dialog Versicherung AG
Die Haftpflichtkasse VVaG
GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Grundeigentümer-Versicherung VVaG
HanseMerkur Allge­meine Versi­che­rung AG
Häger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Ideal Versicherung AG
Interlloyd Versicherungs-AG
Interrisk Versicherungs- Aktiengesellschaft
Janitos Versicherung AG
Medien-Versicherung a.G. Karlsruhe
NV-Versicherungen VVaG
Neodigital AG
Ostangler Brandgilde VVaG
Rhion Versicherung AG
Stuttgarter Versicherung AG
VHV Allgemeine Versicherung AG
Waldenburger Versicherung AG
Würzburger Versicherungs-AG
Zurich Versicherung Aktiengesellschaft

Assekuradeure (Versicherungsdienstleister):
AMEXPool AG
Adam Riese GmbH
Adcuri GmbH
Alteos GmbH
BesserGrün GmbH
ConceptIF Group AG
Degenia Versicherungsdienst AG
Domcura AG
Konzept & Marketing GmbH
PHÖNIX Schutzgemeinschaft Assekuradeur GmbH
Policenwerk Assekuradeure GmbH
S.L.P. Vertriebsservice AG
SACHPOOL GmbH
Syncro24 - assekuradeur GmbH
prokundo GmbH
sia Assekuranz GmbH


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Was bedeutet Progression?

Üblicherweise wird eine Unfallversicherung mit einer Progression abgeschlossen, wobei 350% unserer Meinung nach die optimale Variante ist.

Da vor allem bei hoher Invalidität eine größere Entschädigung notwendig ist um Einkommensverluste auszugleichen, wird ab 25% und nochmals ab 50% eine Mehrleistung der Grundsumme gezahlt.

Die folgende Grafik zeigt Ihnen die Auswirkung auf den Auszahlungsbetrag. In dem Beispiel sind wir von einer Versicherungssumme von EUR 50.000 ausgegangen. Dargestellt werden die Leistungsunterschiede zwischen einer Unfallversicherung ohne Progression und einer Unfallversicherung mit Progression von 225%, 350% und 500%.

Informationen:
  • Progression

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Was bedeutet Progression?

Üblicherweise wird eine Unfallversicherung mit einer Progression abgeschlossen, wobei 350% unserer Meinung nach die optimale Variante ist.

Da vor allem bei hoher Invalidität eine größere Entschädigung notwendig ist um Einkommensverluste auszugleichen, wird ab 25% und nochmals ab 50% eine Mehrleistung der Grundsumme gezahlt.

Die folgende Grafik zeigt Ihnen die Auswirkung auf den Auszahlungsbetrag. In dem Beispiel sind wir von einer Versicherungssumme von EUR 50.000 ausgegangen. Dargestellt werden die Leistungsunterschiede zwischen einer Unfallversicherung ohne Progression und einer Unfallversicherung mit Progression von 225%, 350% und 500%.

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