Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Highlights - auf einen Blick

zum Versicherungsvergleich

  • Sicherheit von Anfang an: Vorläufiger Versicherungsschutz
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung bei allen Berufen
  • Klar definiert - unsere Faustformel bei Berufsunfähigkeit:
  • Volle Leistung ab 50 % Minderung der Arbeitskraft
  • Prognosezeitraum: 6 Monate
  • Berufsunfähigkeit 6 Monate: Leistung ab Beginn
  • BU-Meldezeitraum 3 Jahre: Leistung ab Beginn
  • Keine Beitragsanpassung während der Vertragslaufzeit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Nachversicherungsgarantie - ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Dynamik-BUZV
  • Schlussauszahlung
  • Berufsgruppenorientierte Kalkulation
  • "Einmal versichert – immer versichert – auch bei Berufswechsel"

 

Vorläufiger Versicherungsschutz

Der vorläufige Versicherungsschutz bei der Privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung beginnt mit dem 3. Tag nach Unterzeichnung des Antrages. Der vorläufige Versicherungsschutz gilt bis zu einem anfänglichen jährlichen Beitrag von 6.000 Euro (11.734,98 DM) und bis zu einer monatlichen BU-Rente inklusive Bonusrente von 1.500 Euro (2.933,75 DM).

Nähere Regelungen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz entnehmen, die z. B. in unseren Prospektanträgen enthalten sind.

Ihr Vorteil:
Sicherheit von Anfang an - bei uns sind unvorhersehbare Gründe für eine Berufsunfähigkeit - wie z. B. ein Unfall - auch schon vor Policierung mitversichert.

Verweisung

"abstrakte" Verweisung

Mit "abstrakt" ist eine Tätigkeit gemeint, die der Versicherte auf Grund seiner verbliebenen Fähigkeiten noch ausüben könnte. Es kommen aber dabei nur Tätigkeiten in Frage, die er mit seiner Ausbildung und Erfahrung und trotz seines Gesundheitszustandes (gesundheitliches Überforderungsverbot) noch ausüben könnte. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherte in dem Verweisungsberuf auch tatsächlich eine Arbeitsstelle findet und ob er nach seinem subjektiven Interesse diese Tätigkeit auch ausüben möchte.

Verweisungsverzicht

Die AMLeben verzichtet bei der Privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (ab Tarifgeneration 01/2000) und bei der Privaten Berufsunfähigkeits-Police (ab Tarifgeneration 11/2000) bei allen Berufen auf die abstrakte Verweisung. Die AMLeben prüft im BU-Fall nicht mehr, ob der Versicherte noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte! Maßgeblich für die Berufsunfähigkeit ist somit der Gesundheitszustand bezogen auf den aktuellen Beruf des Versicherten.

Gerade Versicherte, die eine durchschnittliche berufliche Qualifikation haben, müssten eine abstrakte Verweisung befürchten. Denn je geringer die berufliche Qualifikation ist, desto geringer sind die Anforderungen für eine zumutbare Tätigkeit. Gerade für diese Kunden bietet der Verzicht auf die abstrakte Verweisung eine größere Sicherheit. Der abstrakte Verweisungsverzicht gilt nicht für Personen, die zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit keinen Beruf ausüben.

"konkrete" Verweisung

Unter "konkret" ist eine zumutbare Tätigkeit gemeint, die der Versicherte bereits aus eigenem Entschluss ausübt. Die konkrete Verweisung greift daher in der Regel nur bei einer Nachprüfung der Berufsunfähigkeit, wenn z.B. ein junger Versicherter aus eigenem Entschluss eine Umschulung vornimmt, damit er aus eigener Arbeitskraft sein Einkommen erzielen kann.
Nach der geltenden Rechtslage dürfen die Versicherer den Kunden nicht zu einer Umschulung zwingen.

  • Eine konkrete Verweisung ist nur möglich, wenn die Tätigkeit für den Versicherten zumutbar. Hierzu müssen folgende Kriterien gegeben sein:
  • Der Versicherte muss für diese Tätigkeit eine erforderliche Vorbildung besitzen.
  • Der Versicherte darf durch diese Tätigkeit nicht unter- oder überfordert werden.
  • Das Einkommen muss mit dem im zuletzt ausgeübten Beruf vergleichbar sein.
  • Eine zumutbare Minderung darf i.d.R. nicht mehr als 25% betragen.
  • Eine vergleichbare soziale Wertschätzung sollte die andere Tätigkeit auch ermöglichen, d.h. das Ansehen des Berufes sollte dem des bisherigen entsprechen. Z.B. ist in der Öffentlichkeit das Ansehen eines Arztes größer, als das eines Arbeiters!

50 % Minderung der Arbeitskraft

Der Versicherte muss zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage sein, seinen zuletzt ausgübten Beruf nachzugehen. Der Berufsunfähigkeits-Grad wird z. B. am Kriterium der Arbeitszeit gemessen.

Prognosezeitraum

Eine Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich 6 Monate andauern.

6 Monate BU: Leistung ab Beginn

Stellt sich erst nachträglich heraus, dass eine Berufsunfähigkeit tatsächlich mehr als 6 Monate ununterbrochen andauerte, leistet die AMLeben rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Meldefrist

Die Berufsunfähigkeit sollte der AMLeben möglichst zeitnah nach Eintritt gemeldet werden. Bei der Privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung beträgt der Meldezeitraum der Berufsunfähigkeit 3 Jahre.

Ihr Vorteil: Leistung ab Beginn - selbst bei verspäteter Meldung. Die AMLeben leistet im Anerkennungsfall rückwirkend ab dem Monat, der auf dem Eintritt der Berufsunfähigkeit folgt, wenn die Berufsunfähigkeit nicht später als 3 Jahre nach Eintritt gemeldet wurde. Sie haben gnnügend Zeit, um alles in Ruhe zu regeln.

Beitragsanpassung

Die AMLeben verzichtet explizit in ihren Bedingungen auf die Anwendungen der Beitragsanpassungs-Klauseln gemäß § 41 VVG und §172 VVG.

Im Bereich der Berufsunfähigkeitsabsicherung sind die Lebensversicherer berechtigt, bei einem voraussichtlich längere Zeit andauernden und nicht vorhersehbar gestiegenen Leistungsbedarf, z.B. bei Epidemien, die Prämie während der Versicherungsdauer neu festzusetzen, sofern dies erforderlich erscheint, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten. Die AMLeben erklärt in ihren Bedingungen explizit, dass sie auf diese Beitragsanpassungs-Klausel verzichtet.
Ihr Vorteil: Garantierter Beitrag - egal, was passiert!

Weltweiter Versicherungsschutz

Die AMLeben bietet ihren Kunden während der Vertragslaufzeit weltweiten Versicherungsschutz - egal, wo der Versicherungsfall entsteht oder wohin die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt verlegt.

Steht schon bei Beantragung fest, dass die versicherte Person für einen längeren Zeitraum in ein politisches oder medizinisches Krisengebiet geht, sollte dies bei Antragstellung mitgeteilt werden, auch wenn wir im Antrag nicht explizit nach Auslandsaufenthalten fragen. Dies wird evtl. mit einem Risikozuschlag berücksichtigt oder führt in seltenen Fällen zu einer Ablehnung.

Nachversicherungsgarantie

Bei bestimmten Ereignissen(Geburt/Adoption, Heirat, Hausbau, Meisterprüfung/ Hochschulexamen, Existenzgründung, Kürzung / Wegfall der betrieblichen Altersversorgung) können Sie die Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsrente an Ihre veränderte Lebenslage anpassen - ohne erneute Gesundheitsprüfung, z. B. durch Neuabschluss der Privaten Berufsunfähigkeits-Police.

Es gelten hierzu folgende Bedingungen:

Pro Ereignis beträgt die nachversicherbare jährliche BU-Rente bis zu 100 % der anfänglichen BU-Rente maximal jedoch 2.400 € (4.693,30 DM) inklusive Bonusrente pro Ereignis.

Innerhalb von 5 Jahren beträgt die nachversicherbare jährliche BU-Rente max. 12.000 € (23.469,96 DM) inklusive Bonusrente.

Hat die versicherte Person bereits einen Versicherungsschutz von 24.000 € (46.939,92 DM) jährliche BU-Rente inklusive Bonusrente, dann erlischt das Recht auf Nachversicherung. Ebenfalls erlischt die Nachversicherung, wenn der Versicherte älter als 45 Jahre ist oder die Versicherung - aus welchem Grund auch immer beitragsfrei gestellt ist.

Dynamik-BUZV

Wenn Sie sich für die Kombination Private Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung plus Alters- und/oder Hinterblienenversorgung entscheiden, dann haben Sie automatisch die Dynamik-BUZV mitversichert. Das heißt:

Vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit erhöht sich durch die freiwillige Beitragsanpassung die Leistungen Ihrer Alters- und/oder Hinterbliebenenversorgung und sofern vereinbart - die Berufsunfähigkeitsrente. Tritt der Versicherungsfall ein, dann übernimmt die AMLeben während der Dauer einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit den Beitrag für den gesamten Vertrag und alle noch ausstehenden Dynamikerhöhungen für Ihre Alters- und/oder Hinterbliebenenversorgung, und zwar Jahr für Jahr! Dies ist auch dann der Fall, falls der Dynamikplan auf Grund mehrmaligen Ablehens bereits erloschen ist und sogar dann, wenn nie eine Erhöhung angenommen wurde. Im BU-Fall lebt die Dynamik-BUZV wieder auf.

Durch die Dynamik-BUZV erhöhen sich die Leistungen Ihrer Alters- und/oder Hinterbliebenenversorgung. Eine ggf. vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich im BU-Fall jährlich durch die Überschussbeteiligung, z.zt. 3,75 %, erstmals nach dem die BU-Rente für ein Jahr gezahlt wurde.

Ihr Vorteil:
Durch die Dynamik-BUZV ist auch im Falle einer Berufsunfähigkeit der stets wachsende Lebensstandard auch im Alter gesichert.

Schlussüberschussanteil

Die AMLeben bietet je nach Laufzeit und Absicherung eine Art "Beitragsrückgewähr" der BU-Beiträge (ohne Ratenzuschläge) aus der Überschußbeteiligung. Dieser Schlußüberschuß kann nicht garantiert werden. Er beträgt zurzeit für die Tarifgeneration 07/00 (BUZV) bzw. 11/00 (BU), wenn die Versicherte Person nicht berufsunfähig geworden ist:

Bei Einschluss der Beitragsbefreiung (Jahresbeitrag der Beitragsbefreiung):
Versicherungsdauer bis 9 Jahre: 30 % Versicherungsdauer 10-19 Jahre: 60 % Versicherungsdauer 20-29 Jahre: 100 % Versicherungsdauer ab 30 Jahre: 155 %

Bei Einschluss einer Berufsunfähigkeitsrente (Jahresbeitrag der BU-Rente):
Versicherungsdauer bis 9 Jahre: 15 % Versicherungsdauer 10-19 Jahre: 25 % Versicherungsdauer 20-29 Jahre: 50 % Versicherungsdauer ab 30 Jahre: 100 %

Der Kunde erhält nur für die Jahre einen Schlussüberschussanteil, in denen er nicht berufsunfähig gewesen ist. Wurde z. B. eine Versicherungsdauer von 30 Jahren vereinbart und dem Kunden passiert nichts, dann würde er beim Ablauf als Schlussüberschuss 30 x 100 % des BU-Jahresbeitrages für die BU-Rente erhalten; sofern der Schlussüberschussanteil unverändert bleibt. Wäre der Kunde in diesem Fall 3 Jahre berufsunfähig, dann würde er nur 27 x 100 % des BU-Jahresbeitrages erhalten.

Berufsgruppen

Es hat sich gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, in hohem Maße von der ausgeübten Tätigkeit abhängt. Bei der AMLeben werden die Beiträge an dem individuellen Berufsrisiko ausgerichtet.

Berufswechsel

Wechselt die versicherte Person während der Versicherungsdauer ihre berufliche Tätigkeit, muss der AMLeben dieser Wechsel nicht angezeigt werden. Alle Risiken des neuen Berufs sind automatisch mitversichert. Es erfolgt weder eine Verteuerung noch eine Veränderung der Endalterbegrenzung.


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